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   BGH, 18.07.1980 - 2 StR 348/80   

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BGH, 18.07.1980 - 2 StR 348/80 (https://dejure.org/1980,918)
BGH, Entscheidung vom 18.07.1980 - 2 StR 348/80 (https://dejure.org/1980,918)
BGH, Entscheidung vom 18. Juli 1980 - 2 StR 348/80 (https://dejure.org/1980,918)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Begriff des Arbeitnehmers im Sinne des Einkommen- (Lohn-) Steuerrechts - Einnahmen aus gewerbsmäßiger Unzucht als sonstige Einkünfte

  • opinioiuris.de

    Lohnsteuer bei Unzucht

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Keine Lohnsteuereinbehaltungspflicht einer Bordellwirtin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AO § 370; EStG § 19 Abs. 1; LStDV § 1

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 2591
  • MDR 1980, 950
  • NStZ 1981, 308 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 01.04.1976 - 4 AZR 96/75

    Arbeitsverhältnis: Nichtigkeit wegen Verstoßes gegen die guten Sitten

    Auszug aus BGH, 18.07.1980 - 2 StR 348/80
    Dieses käme in einem solchen Fall auch nicht unter dem Gesichtspunkt des faktischen Arbeitsverhältnisses zustande, da eine derartige Beschäftigung bereits nach ihrem Inhalt und Zweck selbst unsittlich wäre (vgl. BAG NJW 1976, 1958).
  • BFH, 28.11.1969 - VI R 128/68

    Steuerpflichtigkeit von Einkünften aus gewerbsmäßiger Unzucht als sonstige

    Auszug aus BGH, 18.07.1980 - 2 StR 348/80
    Einnahmen aus gewerbsmäßiger Unzucht sind weder Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit oder sonstiger selbständiger Tätigkeit (BFH, Urteil vom 28. November 1969 BStBl II 1970, S. 185), noch solche aus nicht selbständiger Arbeit im Sinne von § 19 Abs. 1 EStG.
  • BGH, 06.10.1989 - 3 StR 80/89

    Straftatbestand der dirigierenden Zuhälterei - Überprüfung der Verjährung beim

    Die vom Bundesgerichtshof in früheren Entscheidungen vertretene abweichende Auffassung zur Arbeitnehmereigenschaft (vgl. BGH, Urteil vom 6. April 1982, 5 StR 477/81; BGH NJW 1980, 2591 und BGH NJW 1981, 2071) ist nicht aufrechterhalten worden (vgl. BGH NJW 1985, 208).
  • BGH, 23.06.1992 - 5 StR 75/92

    Versuchter Betrug duch Täuschung über die tatsächlichen Voraussetzungen für die

    Der Bundesgerichtshof hat - worauf der Generalbundesanwalt zutreffend hinweist - in vergleichbaren Fällen eine Beihilfe zu Steuerhinterziehungen noch nicht erwogen (siehe BGH MDR 1980, 950; 1981, 863; NJW 1982, 1952).
  • BVerwG, 03.11.1987 - 1 C 37.84

    Arbeitgeber - Kostentragungslast - Arbeitnehmer - Arbeitserlaubnis - Prostitution

    Das trifft namentlich dann zu, wenn die zu erbringende Leistung, wie es das Berufungsgericht hier angenommen hat, in der Ausübung des Geschlechtsverkehrs besteht (BGH, Urteile vom 18. Juli 1980 - 2 StR 348/80 - NJW 1980, 2591; vom 20. Mai 1981 - 2 StR 784/80 - NJW 1981, 2071; vgl. ferner BVerwGE 60, 284 [BVerwG 15.07.1980 - 1 C 45/80]).
  • BFH, 27.01.1997 - V B 83/96

    Voraussetzung der grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache im Hinblick auf

    Im übrigen entfällt die vom Kläger geltend gemachte Divergenz auch insofern, als der BGH seine Ansicht, daß ein Dienstverhältnis der in Frage stehenden Art (zwischen Barinhaber und Bardame) unsittlich und damit nichtig sei und deshalb keine nichtselbständige Arbeit i. S. der §§ 2, 19 des Einkommensteuergesetzes zum Gegenstand habe (BGH-Entscheidungen vom 18. Juli 1980 2 StR 348/80, Neue Juristische Wochenschrift -- NJW -- 1980, 2591, und vom 20. Mai 1981 2 StR 784/80, NJW 1981, 2071), mittlerweile aufgegeben hat (BGH- Urteile vom 1. August 1984 2 StR 220/84, NJW 1985, 208, und vom 2. November 1995 5 StR 414/95, Zeitschrift für Wirtschaft Steuer Strafrecht 1996, 106).
  • BGH, 20.05.1981 - 2 StR 784/80

    Ausübung der Prostitution - Einbehaltung von Lohnsteuerbeträgen - Abführung -

    Der Inhaber einer Bar ist nicht verpflichtet, von den Einnahmen, die sogenannte Bardamen für die Ausübung der gewerbsmäßigen Unzucht in seinem Lokal erzielen, Lohnsteuerbeträge einzubehalten und abzuführen (im Anschluß an BGH, NJW 1980, 2591).
  • BVerwG, 03.11.1987 - 1 C 38.84

    Heranziehung eines Gastwirts zu den Kosten der Abschiebung einer thailändischen

    Das trifft namentlich dann zu, wenn die zu erbringende Leistung, wie es das Berufungsgericht hier angenommen hat, in der Ausübung des Geschlechtsverkehrs besteht (BGH, Urteile vom 18. Juli 1980 - 2 StR 348/80 - NJW 1980, 2591; vom 20. Mai 1981 - 2 StR 784/80 - NJW 1981, 2071; vgl. ferner BVerwGE 60.284 ).
  • BGH, 06.04.1982 - 5 StR 477/81

    Begründung eines Dienstverhältnisses durch eine strafbare Verhaltensweise -

    Dazu hat der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs durch Beschluß vom 18. Juli 1980 - 2 StR 348/80 - (NJW 1980, 2591 = MDR 1980, 950 = JZ 1980, 817) und durch Urteil vom 20. Mai 1981 - 2 StR 784/80 - (NJW 1981, 2071 = MDR 1981, 863) entschieden, daß der Inhaber eines solchen Betriebes nicht verpflichtet ist, von den Einnahmen, welche die Prostituierten durch die Ausübung der gewerbsmäßigen Unzucht in seinem Lokal erzielen, Lohnsteuerbeträge einzubehalten und abzuführen.
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